Wissenswertes

Sollten Sie eine andere Frage haben, dann können Sie uns gerne auch schreiben.

Kontakt
  • Abtretungserklärung

    Die Abtretungserklärung ist Grundlage unserer Tätigkeit. Darin erfassen wir folgende Daten wie Ihren Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Kranken-/Pflegekasse, Versicherungsnummer, Pflegegrad und das aktuelle Guthaben der Leistungen. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie, dass wir direkt mit Ihrer Pflegekasse abrechnen und Ihre Daten, im Rahmen des Datenschutzes, für unsere Zwecke verwenden dürfen. Diese Regelung ist für alle Seiten ein Pluspunkt und ermöglicht eine einfache Abwicklung. Somit können wir bei Ihrer Kasse ggf. ungenutzten Budgets (aktuelles Guthaben) erfragen, was zukünftig eine genaue Planung und Umsetzung ermöglicht. Der Vorteil für Sie hierbei ist, dass Sie keine Dienstleistungsverträge eingehen. Sollten Sie unseren Dienst einmal nicht mehr wünschen oder benötigen, geben Sie uns einfach kurz Bescheid. Bitte beachten Sie hierzu auch unsere Vertragsbindung.

  • T&S Services

    T&S Services bietet bei alten, kranken und behinderten Menschen, rasche und unkomplizierte Hilfe im Haushalt. Durch unsere Alltagshelfer erhält jeder Kunde eine schnelle Entlastung. Wir möchten den Alltag so angenehm wie möglich gestalten und auch Ihren Haushalt schnell wieder auf Vordermann bringen. Unser Ziel ist, dass die Kosten durch die zuständige Pflege- oder Krankenkasse gewährleistet ist.

  • Alltagshelfer

    Die Betreuung und Hilfe wird individuell nach Ihren Bedürfnissen und Wünschen gestaltet. Die Tätigkeiten unserer Helfer umfassen zum Beispiel: Putzen und Reinigen der Wohnung, Versorgung Ihrer Wäsche, Kochen und Bettwäsche wechseln. Auch kleinere Gartenarbeiten werden gern übernommen. Wir begleiten sie ebenfalls zum Einkaufen oder zu Terminen beim Arzt. Ebenso unternehmen wir Dinge mit Ihnen, die Sie sich wünschen, z. B. Gesellschaftsspiele spielen oder Spaziergänge.

  • Arbeitszeit von Alltagshelfern

    Uns ist es sehr wichtig, dass Ihre Haushaltshilfe regelmäßig zu Ihnen kommt. Unsere Helfer koordinieren Ihre Termine eigenständig, meist sind Sie 1-2 Mal pro Woche vor Ort. Es gilt, eine Regelmäßigkeit an wiederkehrende Zeiten für unsere Kunden zu schaffen, so dass ein Gewöhnungseffekt für Sie entsteht. Unsere Betreuung kann aber natürlich auch nur temporär stattfinden, wenn die Versorgung beispielsweise Nachbarn oder Angehörigen stattfindet und diese einmal eine Auszeit oder Entlastung brauchen.

  • Behördengänge

    Auf Wunsch machen unsere Alltagshelfer auch Behördengänge und unterstützen Sie vor Ort. Für Senioren oder kranke Menschen kann der Gang zur Behörde eine Hürde sein. Zum einen kann der weite Weg anstrengend sei, oder eine sehr große Aufregung bedeuten. Dann kann es sehr entlastend sein, Unterstützung oder eine Begleitung für solche Fälle zu haben.

  • Beantragung von Entlastungsleistungen:

    Den Anspruch auf Entlastungsleistungen ist durch §45b des Elften Sozialgesetzbuches (SGB XI) veranlasst. Seit dem 01. Januar 2017 haben alle Pflegebedürftigen mit dem Pflegegrad 1, Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 und Pflegegrad 5 ein Anrecht auf weiterführende Betreuungs- und Entlastungsleistungen. Die expliziten 5 Pflegegrade, lösten die bisherigen drei Pflegestufen ab.

    Um Entlastungsleistungen in Anspruch nehmen zu können, genügt die Suche nach einem geeigneten Dienstleister, der diese umsetzt und mit der Pflegekasse abrechnet oder hierfür eine Rechnung stellt. Es bedarf also keinem komplizierten Antragsverfahren, sondern nur den Nachweis, dass ein zertifizierter Dienst diese erbracht und/oder in Rechnung gestellt hat. Die Entlastungsleistungen sind unabhängig von allen anderen Geldern der Pflegekasse. Eine Verrechnung mit Pflegegeldern durch die Pflegekasse, ist somit nicht möglich. Die Voraussetzungen, für eine Anforderung der Entlastungsleistungen ist, dass die Dienstleistung im häuslichen Zuständigkeitsbereich stattfindet.

  • Beratung

    Die Beratung der Kunden und Alltagshelfer steht an erster Stelle. Wir helfen Ihnen bei allen Fragen, sei es zur Kostendeckung über die Kranken- oder Pflegekasse, zum Hilfebedarf oder anderen wichtigen Fragen. Für die Beantragung einer ärztlichen Verordnung helfen wir Ihnen selbstverständlich gerne. Unser Büro in Pforzheim steht Ihnen hierfür jederzeit zur Verfügung.

    Sie erreichen uns zu den Öffnungszeiten über unsere Telefonnummer: 07231 4625456

  • Betreutes Wohnen:

    Die Möglichkeit des Betreuten Wohnens ist für alle Personen gedacht, die weiterhin selbstständig leben möchten, aber keine Möglichkeit mehr zur Eigenversorgung zu Hause besitzen.

    Dies ist dann immer noch wünschenswerter als der Einzug in ein vollstationäres Pflegeheim. Die Mietkosten liegen bei etwa 1.100,00 Euro. Dort hat man ein eigenes Zimmer, welches man, in den meisten Fällen, auch mit seinen eigenen Möbeln einrichten kann. Durch das Betreute Wohnen kann weiterhin ein selbstständiges und altgerechtes Leben geführt werden. Meistens findet man solche Wohnanlagen in direkter Nähe zu einem Altenheim, womit auch Hilfe zu Verfügung stehen würde, sofern es zukünftig doch nicht mehr ohne geht. Es ist für viele Bewohner sinnvoll auch hier unsere Dienste in Anspruch zu nehmen, sei es der Einkaufsservice, die Betreuung im Alltag oder Begleitung zu Behörden.

  • Betreuungsleistungen

    Neben der Haushaltshilfe bieten wir auch Betreuungsleistungen an, welche über die Pflegekasse gedeckt sind. Dies kann die Begleitung zum Einkaufen oder spazieren gehen sein, kleinere Gartenarbeiten oder eine einfache Unterhaltung.

  • Bewerbung

    Als Alltagshelfer sollten Sie zuverlässig, ehrlich, fleißig und ordentlich sein. In jedem Fall bringen Sie bitte ein Herz für hilfebedürftige Menschen mit. Unsere Alltagshelfer unterstützen in etwa 80 % unserer Aufträge die Kunden vor Ort. Dies reicht von allen anfallenden Haushaltstätigkeiten bis hin zur Betreuung und der Entlastung vorhandener Pflegepersonen. Somit sind unsere Alltagshelfer ein wichtiger Bestandteil Ihres täglichen Alltags.

  • Ansprechpartner

    Als Ansprechpartner für alle Kunden koordinieren wir Ihr Team aus Alltagshelfern. Wir stellen die Betreuung aller Kunden sicher und leiten Ihr Alltagshelferteam weitestgehend eigenständig. Bevor Sie Ihre Haushaltshilfe in Anspruch nehmen, findet ein Erstgespräch bei Ihnen zu Hause statt. Hier werden alle anfallenden Tätigkeiten im Haushalt, sowie Ihre Bedürfnisse und Wünsche besprochen Wir haben Sie immer ein offenes Ohr für Sie als Kunden und Ihren Alltagshelfer.

  • Entlastungsleistungen

    Unser Anspruch ist es, dass Betroffene so lange wie möglich im vertrauten Zuhause leben können und sich dabei so wohl, sicher und gut betreut wie möglich fühlen sollen. Zudem ist es unser Ziel, pflegende Angehörige bei Ihrer wichtigen Aufgabe zu unterstützen und zu entlasten. Sie opfern sich oft neben Ihrer Arbeitsstelle für die Pflege auf und brauchen dringend Entlastung. Wir schaffen Diese, welche über die Pflegekasse voll finanziert wird. Egal ob stundenweise Verhinderung oder eine längere Auszeit. Klären Sie mit uns Ihren individuellen Entlastungsumfang. Die alltäglichen Arbeiten können für einen Menschen mit Pflegegrad zu einer großen Herausforderung werden. Manchmal fällt es einem nicht mehr so leicht sich zu bücken oder zu strecken. Das Putzen der Wohnung bzw. des Hauses, das Waschen oder Bügeln der Wäsche oder auch das Zubereiten bzw. Kochen der Mahlzeiten kann schon einmal zu einer kraftraubenden Tätigkeit werden, die eine immense Zeit in Anspruch nimmt. Somit bleibt kaum Zeit und auch Kraft für etwas Anderes

    Ab Pflegegrad 1 stehen Ihnen Entlastungsleistungen in Höhe von 125 € monatlich zu. Ihre Pflegekasse trägt diese Kosten, sodass sie sich keine Sorgen um Ihren Haushalt machen müssen.

    Sollten Sie bisher nichts davon gewusst haben, besitzen jedoch Ihren Pflegegrad schon länger, dann hat sich sicherlich schon ein Guthaben bei Ihrer Pflegekasse angesammelt. Diese Leistung sammelt sich bis zu einem ganzen Jahr an und Ihnen stehen sofort bis zu 1.500 Euro (12 Monate x 125 €) zur Verfügung. Das Guthaben summiert sich bis zum 30.06. des Folgejahres, verfällt also nicht am Ende eines Monats. Gerne ermitteln wir dies in einem Bedarfsplan. Sollten Sie beispielsweise für den Frühjahrsputz oder die Weihnachtsdekoration mehr Hilfe benötigen, kann dies alles berücksichtigt werden.

  • Generalvollmacht

    Eine Generalvollmacht berechtigt den Bevollmächtigten zur umfassenden rechtlichen Vertretung des Vollmachtgebers. Siehe Wikipedia

  • Guthaben

    Als Guthaben wird die Ansammlung von den nicht genutzten Geldern der Entlastungsleistungen bei Ihrer Pflegekasse bezeichnet. Diese Gelder sammeln sich monatlich ab dem ersten Monat, in dem Sie einen Pflegegrad besitzen, bei der Pflegekasse an und verfallen jeweils zum 30.06. des Folgejahres. Bereits ab dem ersten Monat in dem Sie einen Pflegegrad besitzen, sammelt sich der Entlastungsbetrag bei Nichtinanspruchnahme an. Dieser beträgt monatlich 125,00 Euro. Beim Erstgespräch wird eventuell aufgelaufenes Guthaben in die Helferstunden eingeplant.

  • Hausnotruf

    Eine große Unterstützung ist auch der Hausnotruf. Mit unserer Hilfe erhalten Senioren auf Wunsch einen Hausnotruf. Es handelt sich hierbei um einen speziellen Knopf, der dann gedrückt werden muss um einen Notruf bzw. einen Alarm bei der Hilfezentrale auszulösen, zum Beispiel wenn sie gestürzt sind. Diese Zentrale ist 24 Stunden erreichbar und benachrichtigt im Notfall dann umgehend Angehörige, Nachbarn oder Pflegedienste, welche Ihnen dann umgehend zur Hilfe eilen.

  • Hilfsmittel

    Hilfsmittel finden häufig im Badezimmer unserer Senioren sinnvolle Anwendung, zum Beispiel Toilettensitzerhöhung, WC-Stützhilfe, Duschhocker, Duschklappsitz, Badewannenlift, Toiletten- und Duschrollstühle etc. Des Weiteren gibt es noch Hilfsmittel, die Ihren Alltag unterstützen können, beispielsweise Rollatoren, Treppenlift, Greifarm, Pflegesessel, Trinkhilfen und viele andere. Gerne können wir Ihnen auch hier geeignete Partner, wie zum Beispiel Sanitätshäuser vor Ort an die Hand geben. Sollten größere Maßnahmen anstehen, schauen Sie bitte bei “Umbau” nach.

  • Institutionskennzeichen

    Wir sind über das Land Baden-Württemberg zertifiziert als Einrichtung zur Alltagshilfe. Um die Qualität und die fachliche Eignung der vorhandenen Anbieter zu gewährleisten, gibt es einen umfangreichen Zertifizierungsprozess, welcher bei den jeweiligen Trägern des Landes nachzuvollziehen ist. Nach erfolgreichem Abschluss sind wir dazu berechtigt Betreuungs- und Entlastungsleistungen anzubieten. Unser IK lautet:

  • Krankenkasse

    Über unser Institutionskennzeichen sind wir neben der Abrechnung zur Pflegekasse auf berechtigt, mit Ihrer Krankenkasse direkt abzurechnen.  Personen, beispielsweise frisch operierte Menschen oder auch Schwangere, die eine ärztliche Verordnung über Haushaltshilfe erhalten habenunterstützen wir gerne. Wir arbeiten mit allen gängigen Krankenkassen in Deutschland.

  • Pflegekasse

    Über unser Institutionskennzeichen sind wir berechtigt, unsere Leistungen mit allen Kranken- und Pflegekassen in Deutschland abzurechnen.  Wir arbeiten mit allen gängigen Krankenkassen in Deutschland.

    Eine Übersicht der Pflegeleistungen inklusive Ihrer aktuellen Höhe finden Sie am Ende dieser Seite in unserer übersichtlichen Tabelle zusammengefasst.

  • Kündigung

    Sollten Sie keine Haushaltshilfe mehr wünschen oder von uns in Anspruch zu nehmen, reicht ein Anruf bei uns in der Zentrale. Ihre „mündliche Kündigung“ wir dann erfasst und die Haushaltshilfe wird nach der letzten Abrechnung bei Ihnen eingestellt. Sofern Sie einfach pausieren oder nur über einen unbestimmten Zeitraum keine Haushaltshilfe in Anspruch nehmen möchten, dann teilen Sie uns dies einfache kurz mit. Gerne per Fax oder Email.

  • Kurzzeitpflege

    Um die Kurzzeitpflege in Anspruch nehmen zu können, muss in erster Linie ein anerkannter Pflegegrad der Stufe 2 – 5 vorliegen. Mit dem Pflegegrad 1 besteht kein Anspruch auf Kurzzeitpflege. Allerding steht Ihnen nach §45 SGB XI ein monatlicher Entlastungsbetrag in Höhe von 125,00 zu. Dieser kann unter anderem auch für die Kurzzeitpflege eingesetzt werden.

    Pflegepersonen ohne bestätigten Pflegegrad können seit dem 01.01.2016 auch über die Übergangspflege eine Kurzzeitpflege beantragen. Eine plötzlich eintretende Pflegebedürftigkeit ist hierfür Voraussetzung und eine pflegerische Versorgung überbrückt werden muss.

    Leistungsbeträge der Kurzzeit- und Verhinderungspflege können ebenfalls kombiniert werden. Der Betrag für die Verhinderungspflege muss unberührt sein, somit stehen Ihnen  3.224,00 Euro für die

    Kurzzeitpflege zur Verfügung.

    Ein entsprechender Antrag für die Kurzzeitpflege erhalten Sie über Ihre Pflegekasse. Aber auch Sozialdienste von Krankenhäusern, Pflegeheimen etc. haben diese Antragsformulare vor Ort. Einige Pflegekassen stellen das Antragsformular auch als Downloadmöglichkeiten bereit.

    Der Antrag muss vom Pflegebedürftigen oder von dessen Vertretungsberechtigten unterschrieben werden (Familienangehörige, Ehepartner, Betreuer usw.). Das Ausfüllen des Antrages können aber unter anderem die Pflegekasse, der Sozialdienst eines Krankenhauses oder eine Reha Einrichtung, mit Ihnen gemeinsam vornehmen.

  • Partner

    Unsere Partner sind über alle Leistungsbereiche der Pflegeversicherung verteilt. Wir arbeiten sehr eng mit den Pflegediensten zusammen, um die hauswirtschaftliche Versorgung zu gewährleisten, da diese oft nicht durch den Pflegedienst erbracht werden können. Unsere Pflegediensten-Partner sind:

    die Diakonie, ……. (vervollständigen, falls nötig)

    Ebenfalls arbeiten wir mit Partnern für den Hausnotruf zusammen. Unser aktuell größter Partner ist hier die Firma ______ Schauen Sie hierzu gerne bei Hausnotruf. Auch für den seniorengerechten Umbau Ihres Badezimmers oder der Wohnung, z. B. durch Anbringung von Treppenliften oder barrierefreien Zugängen, haben wir einen professionellen Partner an unserer Seite. Eine entsprechende Beratung hierfür vermitteln wir Ihnen gerne. Schauen Sie hierzu gerne unter Umbau

  • Pflegedienst

    Wir stehen mit vielen Pflegediensten in engem Kontakt. Neben einem schon vorhandenen Pflegedienst sind wir oft die ideale Ergänzung für Sie. Der Pflegedienst kommt zu unseren Kunden und pflegt und unterstützt sie zum Beispiel beim Waschen. Währenddessen kümmerb wir uns um Ihren Haushalt. Wir arbeiten daher mit verschiedene Pflegedienste zusammen, um die optimale Versorgung abzubilden.

  • Pflegepaket

    Sie können Ihre Pflegepakete auch über uns beantragen. Für diese Pakete arbeiten wir mit Sanitätshäusern und Apotheken zusammen. Sie können ausverschiedene Pflegepaketen wählen, hier  stehen zum Beispiel Einmalhandschuhe, Desinfektionsmittel, Mundschutz, Verbände, Schutzschürzen und Bettschutzeinlagen zur Wahl. Diese Pflegepakete kosten bis zu 40 € im Monat und werden durch einen Antrag auf Kostenübernahme von der Pflegeversicherung bezahlt.

    Lesen Sie hierzu auch die untenstehende Tabelle über die Pflegeleistungen.

    Qualifikation-Helfer(in) gemäß §45 b und §45 c SGB XI:

    Unsere Alltagshelfer werden zum Pflegehelfer im Rahmen der „Basisqualifikation Helfer gemäß §45 b und §45 c SGB XI geschult. Nach erfolgreichem Abschluss dieses Lehrgangs erhalten die Helfer Ihr Zertifikat, wodurch Sie berechtigt sind Betreuungs- und Entlastungsleistungen zu erbringen. Im Rahmen Ihrer Tätigkeit werden unsere Helfer weitergebildet.

    Die Schwerpunkte bilden die hauswirtschaftliche Versorgung, sowie der spezielle Umgang mit Menschen, insbesondere an Demenz erkranke Senioren.

  • Schwangerenbetreuung

    Viele Schwangere haben es nicht leicht im Haushalt, vor allem, wenn schon Kinder da sind. Da der Mann arbeitet, fallen das Bücken und Tragen schwer und der Haushalt wird vernachlässigt. Gerne stehen wir in solchen Fällen zur Verfügung. Unsere Helfer unterstützen im Alltag, reinigen den Haushalt und betreuen stundenweise die Kinder, damit sich die Schwangeren auch ein wenig ausruhen können.

    Sprechen Sie mit Ihrem Frauenarzt über eine ärztliche Verordnung über Haushaltshilfe.

  • Standorte

    Unser aktuelles Einzugsgebiet ist der Enzkreis und die Stadt Pforzheim, sowie der Landkreis Karlsruhe und die Stadt Karlsruhe.

    Haben Sie Fragen zu Ihrer individuellen Hilfe, dann kontaktieren Sie uns.

    Unser Büro in Pforzheim steht Ihnen für sämtliche Fragen und Anliegen zur Verfügung.

  • Umbau

    Oft wissen Menschen mit einem Pflegegrad nicht, dass Sie einen Anspruch auf seniorengerechten Umbau Ihrer eigenen vier Wände haben. Dieser Umbau wir einmalig mit bis zu 4.000€ durch die Pflegekasse finanziert. Somit könnte man Ihren Hauseingang oder Ihr Badezimmer barrierefrei machen. Dies würde Ihnen den Zugang die Dusche oder Badewanne erleichtern. Der Einbau eines Treppenlifts würde Ihnen das mühsame Treppensteigen abnehmen. Wir haben einen professionellen Partner an unserer Seite. Eine entsprechende Beratung hierfür vermitteln wir Ihnen gerne.

  • Umwidmung

    Jedem Versicherten stehen ab Pflegegrad 2 Pflegesachleistungen von 689€ (Pflegegrad 2) bis 1995€ (Pflegegrad 5) zu.  Durch einen Antrag bei der Pflegekasse können Sie bis zu 40 Prozent der Pflegesachleistung umwandeln und zusätzlich als Entlastungsleistungen in Anspruch nehmen. Der entsprechende Prozentsatz wird vom privaten Pflegegeld abgezogen.

    Beispielrechnung Umwidmung von 40 % der Pflegesachleistung:

    Pflegegrad 3                     = 1.298,00 Euro Pflegesachleistung

    40% von 1.298,00 Euro = 519,20 Euro als zusätzliche Mittel für die Entlastungsleistung

    40% von 545,00 Euro Pflegegeld = 218,00 Euro Kürzung des Pflegegelds

  • Unternehmungen

    T&S Services bietet Ihnen eine nach Ihren individuellen Wünschen gestaltete Alltagsbetreuung Unsere Alltagshelfer begleiten Sie zum Beispiel beim Einkaufen, Arztbesuchen, Spaziergängen oder sonstigen Freizeitaktivitäten.

  • Verhinderungspflege

    Die Verhinderungspflege ist eine Leistung, welche Sie, im Gegensatz zu den Entlastungsleistungen, bei der Pflegekasse beantragen müssen. Gerne helfen wir Ihnen hier weiter. Sie können die Budgets der Verhinderungspflege – jährlich 1612 €-  für die Verhinderung Ihrer bereits vorhandenen Pflegeperson einsetzen. Ebenfalls kann dieses für Betreuungsdienste und hauswirtschaftliche Hilfen in Anspruch genommen werden. Hierfür muss aber zuerst der Antrag auf Leistungen der Pflegekasse bei Verhinderung einer Pflegeperson gestellt werden. Im Anschluss daran stellen Sie, nach Genehmigung des Antrages durch Ihre Pflegekasse, die Rechnungen der Verhinderungspflege Ihrer Kasse für die Erstattung zur Verfügung.

    Die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme von Verhinderungspflege:

    –   Ein Anspruch auf die Verhinderungspflege bestehe erst ab einer vorherigen Pflege von mindestens sechs Monaten (Vorauspflege).

    –  Eine Privatperson oder ambulanter Pflege – oder Betreuungsdienst übernimmt die Ersatzpflege. Die Privatperson darf nicht bis zum zweiten Grad mit der Pflegeperson verwandt oder verschwägert sein darf.

    –   Die Pflegeperson muss Pflegegrad 2, Pflegegrad 3, Pflegegrad 4 oder Pflegegrad 5 haben.

  • Vertragsbindung

    Es gibt keine Vertragsbindung.

    Wünschen oder benötigen Sie unsere Hilfe nicht mehr, dann teilen Sie uns das einfach mit. Sie sind an keinen Vertrag gebunden, da wir uns von den Kunden nur die Abtretungserklärung unterzeichnen lassen. Darin erfassen wir folgende Daten wie Ihren Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Kranken-/Pflegekasse, Versicherungsnummer, Pflegegrad und das aktuelle Guthaben der Leistungen.

    Somit könnten Sie jederzeit die Zusammenarbeit mit uns beenden ohne an einen Vertrag oder eine Laufzeit gebunden zu sein.